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Bargeld, Karten, Reiseschecks: Welche Zahlungsmittel Sie im Urlaub brauchen


Urlaub schon gebucht? In wenigen Wochen beginnen die Sommerferien. Vielleicht haben Sie die nächste Reise ja schon geplant. Planung ist aber nicht nur für die Reise selbst nötig, sondern auch für das liebe Geld. Denn Sie wollen weder unnötige Risiken eingehen noch unnötige Gebühren fürs Geldabheben im Ausland zahlen. Hier ein paar Hilfen für Ihre Urlaubskasse: Mit Bargeld sollten Sie sparsam sein. Denn Bargeld ist immer ein Sicherheitsrisiko. Nehmen Sie also allenfalls ein paar kleinere Scheine mit und bewahren Sie diese möglichst dicht am Körper auf. Besser als ein Brustbeutel ist eine Gürteltasche oder ein Beutel, den Sie unter dem Hosenbund, Rock oder Kleid verschwinden lassen können.

Innerhalb der EU kommen Sie mit der EC-Karte beziehungsweise GiroCard, wie die neuere Version heißt, sehr weit. Ein dichtes Automatennetz versorgt Sie mit Geld, wann immer Sie es brauchen. Sie sollten sich aber vorher schlau machen, ob an Ihrem Reiseziel wirklich ein Geldautomat verfügbar ist, der EC- bzw. Giro-Karten akzeptiert.

„Vorher schlau machen“ heißt: Am besten gehen Sie vor der Abreise noch mal zu Ihrer Bank. Selbst wenn Sie kein Geld umtauschen müssen, kann sich das lohnen. Denn dort verrät man Ihnen auch, an welchen Automaten Sie kostenfrei abheben können. Viele Banken haben Kooperationen mit Auslandsbanken und ermöglichen an deren Automaten eine kostenfreie Abhebung. „Fremdgehen“ kann sonst teuer werden: An institutsfremden Automaten zahlen Sie meist 4,50 bis 5,50 Euro für jede Abhebung. Aber auch das sollten Sie bei Ihrer Bank erfragen: Wie teuer eine Abhebung an Fremdautomaten ist. Generell gilt: Im EU-Ausland darf das nicht teurer sein als in Deutschland. Aber Sie wissen ja: Auch innerhalb Deutschlands sind die Gebühren zum Teil gesalzen.

Eine Kreditkarte brauchen Sie hauptsächlich, wenn Sie Urlaub irgendwo in Übersee machen. Denn in den USA, in Australien oder Neuseeland können Sie nicht damit rechnen, dass dort die normalen EC- oder Girokarten akzeptiert werden.

Reiseschecks brauchen Sie vor allem dann, wenn Sie in exotischere Länder fahren, beispielsweise nach Afrika oder Asien. Diese sind versichert und werden an vielen Stellen als Bargeldersatz akzeptiert.

Ein Tipp noch für alle Kartenbesitzerinnen: Es gibt eine empfehlenswerte Internetseite der deutschen Kreditwirtschaft. Sie heißt www.kartensicherheit.de . Dort finden Sie alle wichtigen Infos, vor allem für die Kartensperrung bei Diebstahl oder Verlust Ihrer Karte. Klicken Sie auf „Kartensperrung“, dann auf „SOS-Infopass“. Tragen Sie Ihre Kontoverbindung gleich ein, denn diese müssen Sie parat haben, wenn die Kartensperrung schnell gehen soll. Alle wichtigen Nummern für eine Kartensperrung und weitere hilfreiche Notrufnummern sind dort bereits vermerkt. Sie können das Dokument einfach ausdrucken und - getrennt von Ihren Karten - in den Urlaub mitnehmen. Dann sind Sie für den Notfall gerüstet.

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Seit Anfang April sind die EU-Verpackungsnormen gefallen. War früher beispielsweise vorgeschrieben, dass Milch im Mengenbereich 0,5 bis 1 Liter nur in Einheiten von 0,5 l, 0,75 l und 1 l abgegeben werden durfte, sind jetzt alle Verpackungsgrößen erlaubt. Verbraucherschützer befürchteten, die Hersteller würden die neue Freiheit nutzen, um kleinere Füllmengen zum selben Preis wie bisher anzubieten und so für die Verbraucher schwer erkennbare Preiserhöhungen durchzusetzen. Genauso ist es jetzt gekommen.

Somat Geschirrspülmittel wurde früher im 2 kg-Nachfüllpack verkauft. Jetzt enthält er noch 1,8 kg. In einem Pack Pampers Baby Dry Windeln maxi waren 44 Stück. Jetzt sind es noch 40. Aus dem 200 gr-Wännchen Philadelphia-Frischkäse wurden magere 175 gr. In den Packungen ist weniger drin – aber sie kosten Ende Juni genauso viel wie Anfang April. Faktisch handelt es sich also um versteckte Preiserhöhungen, meist in einem Umfang von 10 bis 20 Prozent.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich die Mühe gemacht und die Fälle verdeckter Preiserhöhungen dokumentiert. Sie können sie einsehen unter www.vzhh.de (Geben Sie im Suchfeld oben rechts den Begriff „Mogelpackung“ ein)

Tipp: Achten Sie auf das Kleingedruckte und die Grundpreisauszeichnung

Mag es auch klein geschrieben oder irgendwo am Regal versteckt sein: Die Hersteller müssen die Füllmengen angeben und die Händler die Grundpreise, etwa den Preis pro Liter oder pro Kilogramm. Wenn Sie sich nach diesen richten, fallen Sie auf die versteckten Preiserhöhungen nicht herein.

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Die EU-Verpackungsnormen sind gefallen. Ab sofort dürfen Hersteller ihre Waren in beliebiger Verpackungsgröße in den Handel bringen. Die Milch muss also nicht zwingend in einer Literpackung verkauft werden, der Zucker nicht in einem Kilopack oder die Schokolade nicht als 100-Gramm-Tafel. Für Sie als Verbraucher heißt das vor allem: Augen auf beim Einkauf!

Bisher haben verschiedene EU-Richtlinien für einheitliche Verpackungsgrößen in der Europäischen Union gesorgt. Diese Normen sind seit Ostersamstag außer Kraft gesetzt. Verbraucherschützer befürchten nun, dass Hersteller die neuen Produktgrößen für versteckte Preiserhöhungen nutzen. Sprich: Die Packungen sehen zwar gleich aus und kosten auch gleich viel, aber es ist weniger Inhalt drin. Statt 100 g hat beispielsweise die Schokoladentafel dann eben nur noch 90 oder 95 g – der Preis von 0,99 Cent pro Tafel bleibt aber gleich.

Tipp: Vergleichen Sie die Preise über den Grundpreis

Damit Sie sich keine Mogelpackungen in den Einkaufswagen legen, sollten Sie ab jetzt die Preise noch gründlicher vergleichen. Achten Sie dabei immer auf den Grundpreis pro Kilo, 100 Gramm oder Liter, der bei jedem Produkt zusätzlich angegeben sein muss. Diese Angabe finden Sie zwar oft nur kleingedruckt und unauffällig auf dem Schild am Regal, aber sie ist die einzige verlässliche Vergleichsgröße bei Ihrem Einkauf.

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Erinnern Sie sich noch an die britische Band „Culture Club“ und ihren illustren Sänger Boy George? Endlich taucht er wieder in den Schlagzeilen auf. Er sei von einem Gericht wegen Freiheitsberaubung verurteilt worden, meldet die BILD-Zeitung. Das kommt davon, wenn man einen jungen Mann wegen Einbruchs in sein Computersystem eigenhändig mit Handschellen fesselt.

In gewisser Hinsicht geht es auch in meinem heutigen Kommentar um Freiheitsberaubung. Sie betrifft allerdings keine Promis und keine Datendiebe, sondern komplett unbescholtene Bürger. Es geht um den Bausparvertrag. Den konnten und können Sie sich vom Staat bezuschussen lassen mit der so genannten Wohnungsbauprämie.

8,8 Prozent der Bausparbeiträge legt der Staat obendrauf, vorausgesetzt, Sie zahlen im Jahr mindestens 50 Euro ein. Die staatliche Förderung ist allerdings auf maximal 45,06 Euro (bei alleinstehenden Personen) bzw. 90,11 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren) beschränkt, und Anspruch darauf hat auch nur, wer höchstens 25.600 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.200 Euro (Ehepaare) verdient. Nach einer Bindungsfrist von 7 Jahren dürfen Sie dann frei über die Mittel verfügen. Es ist also egal, ob Sie das Geld wirklich zum Bauen, Umbauen oder Renovieren verwenden oder für etwas anderes. So jedenfalls ist es bisher gewesen.

Mit der Freiheit der Mittelverwendung ist es allerdings ab 2009 nicht mehr weit her. Genauer gesagt, bei Bausparverträgen, die Sie erst ab 2009 abschließen. Dann bekommen Sie die Wohnungsbauprämie nur noch zweckgebunden. Was bedeutet: Der staatliche Zuschuss ist an die Vorgabe gebunden, von dem angesparten Geld ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, zu bauen, zu modernisieren oder zu renovieren.

Das nutzen die Bausparkassen prompt für ihre Werbung: „Schließen Sie noch schnell in diesem Jahr einen Bausparvertrag ab. Dann sichern Sie sich die staatlichen Zuschüsse ohne jede Zweckbindung.“ Aber seien wir ehrlich: Attraktiv ist dieses Angebot nicht, ob Sie nun die Freiheit haben, die Mittel zu verwenden, wie es Ihnen gefällt, oder nicht.

Bausparverträge sind häufig miserabel verzinst. Ob das versprochene Darlehen im Anschluss an die Sparphase wirklich so zinsgünstig ausfällt wie versprochen, steht in den Sternen. Dazu kommt, dass sich die meisten Bausparkassen durchaus satte Abschlussprovisionen genehmigen, die von Ihrem Ersparten abgezogen werden.

Und ab Januar kommt jetzt auch noch die Vorschrift dazu, die Mittel auf jeden Fall einer „wohnwirtschaftlichen Verwendung“ zuzuführen (schönes Wort, nicht wahr?). Also seien wir ehrlich: Auf die Wohnungsbauprämie vom Staat verzichten Sie besser ganz. Lieber legen Sie Ihr Geld gleich so an, dass Sie darüber verfügen können, wenn Sie es brauchen. Dann bestimmen Sie außerdem selbst, wofür Sie das Geld ausgeben wollen. Es ist wie bei dem Computer-Hacker von Boy George: Man muss sich ja nicht jede Freiheitsberaubung gefallen lassen …

—>www.carolaferstl.de

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